dafür verantwortlich gewesen, die an die F.________ AG adressierte Post zu öffnen. Er, der Beschuldigte, habe keinen Briefkastenschlüssel gehabt. Und H.________ sei auch für alles Administrative zuständig gewesen. Es sei absolut nicht sein Verantwortungsbereich gewesen, die Post zu öffnen. Wann genau anfangs April er ins Büro gekommen sei, könne er nicht sagen, aber es sei vor dem 16. April gewesen (OG GD 10).