3.4 Im Rahmen der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte auf Befragung durch die Verfahrensleitung aus, er wisse auch nicht, weshalb er die erwähnten Arztzeugnisse erst im Berufungsverfahren eingereicht habe. Ihm sei damals ein viereckiger Metallkasten auf den Zeh gefallen, aber ob dieser Unfall im Zusammenhang mit seinem Burn-Out gestanden habe, könne er nicht sagen. Er sei erst anfangs April wieder im Büro gewesen. Zwischen dem 12. März 2020 und anfangs April 2020 sei er nicht im Büro gewesen, dies könne er mit Sicherheit sagen. Bei der F.________ AG sei er für den Verkauf von Fahrzeugen verantwortlich gewesen.