Auf die Frage, weshalb er sich an der polizeilichen Einvernahme als Fahrzeugverantwortlicher bezeichnet habe, meinte der Beschuldigter sodann, er habe dies gesagt, weil er ein Burn-Out gehabt und alles hinter sich habe bringen wollen. Er habe keine Ahnung, was mit der Post passiert sei; er habe einfach irgendetwas gesagt. Die Post des Strassenverkehrsamtes sei an H.________ gegangen (act. 2/2). 3.3 Anlässlich der Hauptverhandlung der Vorinstanz verweigerte der Beschuldigte in der Sache die Aussage (SE GD 13).