Mit den von der Verteidigung eingereichten Arztzeugnissen könne nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte weder am 12. März 2020, als die Verfügung zugestellt wurde, noch zuvor und in den Folgetagen im Büro gewesen sei. Erst nach Rückfragen bei seiner Ehefrau sei dem Beschuldigten wieder bewusst geworden, dass er Ende Februar 2020 einen Unfall erlitten habe. Ein grosser Aktenbehälter sei ihm auf den Fuss gefallen, was eine Hospitalisation mit Operation zur Folge gehabt habe. Erst anfangs April 2020 sei er ins Büro zurückgekehrt (OG GD 4). IV. Rechtliche Grundlagen