B.________ steht sodann eine Entschädigung seiner Aufwendungen für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte zu. Zu entschädigen sind die Kosten der Verteidigung in den beiden gerichtlichen Verfahren. Es wird beantragt, diese Entschädigung nach richterlichem Ermessen festzusetzen, da der Aufwand der Verteidigung vor beiden Instanzen ausschliesslich die Instruktion durch den Klienten sowie die Vorbereitung und die Teilnahme an den beiden Verhandlungen betroffen hat." Erwägungen I. Prozessuales und Formelles