3. Das von der Vorinstanz am 9. November 2021 versandte, schriftliche begründete 17-seitige Urteil wurde den Parteien am 10. November 2021 zugestellt. Der Urteilsspruch lautete wie folgt: "1. Der Beschuldigte B.________ wird des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG schuldig gesprochen. 2. Er wird dafür bestraft mit 2.1 einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu je CHF 145.00 unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren; 2.2 einer Busse von CHF 150.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitstrafe von einem Tag.