2. Die Hauptverhandlung vor der Einzelrichterin am Strafgericht des Kantons Zug (nachfolgend: Vorinstanz) fand am 25. Oktober 2021 in Anwesenheit des Beschuldigten und seines erbetenen Verteidigers statt. Nach der Befragung des Beschuldigten und dem Parteivortrag des Verteidigers – der Beschuldigte verzichtete auf ein Schlusswort – wurde die Verhandlung unterbrochen. Das Urteil wurde dem Beschuldigten gleichentags mündlich eröffnet (SE GD 13); am 27. Oktober 2021 meldete die Verteidigung Berufung an (SE GD 15).