17. Der Antrag der Privatklägerinnen, die bei der Beschuldigten sichergestellten und beschlagnahmten Vermögenswerte, insbesondere das Bargeld, die Bankguthaben der Beschuldigten und das mit einer Grundbuchsperre belegte Grundstück Nr. xxx STWE Nr. D-5 im OG, GBBl xxx im Grundbuch S.________, einzuziehen, soweit nötig zu verwerten und den Erlös gegen Abtretung der entsprechenden Ersatzansprüche zur Widerherstellung des rechtmässigen Zustands den Privatklägerinnen B.a.________AG und B.b.________Ltd. herauszugeben, wird abgewiesen.