4. Die Beschuldigte wird schuldig gesprochen der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB. 5. Sie wird dafür bestraft mit einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges für eine Probezeit von zwei Jahren. 6. Die die Beschuldigte betreffenden Kosten des Vorverfahrens und des erstinstanzlichen Hauptverfahrens betragen gesamthaft CHF 48'995.40. Davon werden CHF 36'028.50 der Beschuldigten auferlegt und CHF 12'966.90 auf die Staatskasse genommen.