Die anwaltlichen Aufwendungen für das Untersuchungsverfahren schätzte die Vorinstanz auf 250 Stunden und setzte die Kosten auf CHF 68'211.47 (inkl. Auslagen und MWST) fest. Mit der Vorinstanz erscheint es angemessen, den Straf- und Zivilpunkt gleich zu gewichten, da die Durchsetzung des geltend gemachten Schadenersatzes jedenfalls bei Vermögensdelikten in der Regel für die Privatklägerschaft nicht weniger wichtig ist, als die Bestrafung der beschuldigten Person. Anders als noch vor Vorinstanz wird die Beschuldigte vorliegend für mehr Zahlungen wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.