Belege zu diversen Geschäften der vergangenen Jahre angefordert und wiederholt zu Stellungnahmen aufgefordert habe. Zudem sei die Möglichkeit wahrgenommen worden, an Verfahrenshandlungen teilzunehmen. Dennoch umfasse die geltend gemachte Prozessentschädigung nur einen Teil der bei der B.a.________AG angefallenen Kosten; geltend gemacht werde lediglich der Ersatz der anwaltlichen Aufwendungen, welche in direktem Zusammenhang mit dem laufenden Strafverfahren stünden. Positionen, welche sich nicht eindeutig auf die in diesem Verfahren zu beurteilenden Vorwürfe bezogen hätten, seien ausgesondert und in den Belegen geschwärzt worden.