3.2.1 Der Rechtsvertreter der Privatklägerinnen hat seine Prozessanträge sowohl im vorinstanzlichen Verfahren als auch im Berufungsverfahren "unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten der Beschuldigten" gestellt (SG GD 9/2/2 S. 1; OG GD 9/5/3 S. 1-2). Zu bemerken ist jedoch, dass die Parteientschädigung (sowohl im vorinstanzlichen Verfahren als auch im Berufungsverfahren) doppelt beantragt wurde, einmal als Schadenersatz (Zivilforderung; Antrag Ziff. 2 bzw. 3) bzw. separaten Entschädigungsantrag für das Berufungsverfahren (Antrag Ziff. 5) und einmal als Entschädigungsfolge (Antrag Ziff. 5 bzw. 7).