Die Entscheidgebühr für das Berufungsverfahren ist angesichts der aufwändigen Beurteilung der Sache, des umfassenden vorgängigen Entscheids über die Beweisanträge, der durchgeführten Berufungsverhandlung und des umfassenden Urteils auf CHF 18'000.00 festzusetzen. Hinzu kommen die Auslagen. Die Beschuldigte unterliegt im Strafpunkt, da sie nicht freigesprochen wird, einzig die Strafe fällt um einen Monat tiefer aus. Weiter unterliegt sie in der Folge auch im Kosten- und Entschädigungspunkt sowie betreffend Einziehung und Ersatzforderung.