den Teil "Straftaten zum Nachteil der H.________ AG"). Die restlichen CHF 1'500.00 wurden bereits rechtskräftig dem Staat auferlegt (Anteil von I.________). Von den, auf den Verfahrensteil "Straftaten zum Nachteil der B.a.________AG und der B.b.________Ltd.." entfallenden CHF 12'000.00 trägt die Beschuldigte 4/5 der Kosten (CHF 9'600.00); der weitere Fünftel (CHF 2'400.00) wird auf die Staatskasse genommen. Gleiches gilt für den die Beschuldigte betreffenden Anteil an den Kosten für den Teil "Straftaten zum Nachteil der H.________ AG" (CHF 1'500.00).