In Anbetracht dieser Zahlen und dem Verfahrenssaufwand für die zum Schuldspruch führenden Anklagesachverhalte erscheint es sachgerecht, der Beschuldigten für den Teil "Straftaten zum Nachteil der B.a.________AG und der B.b.________Ltd.." vier Fünftel der gerichtlichen Kosten aufzuerlegen und der restliche Fünftel auf die Staatskasse zu nehmen. Gleiches gilt für die diesbezüglichen gesondert ausgewiesenen (SG GD 1/1/4) Untersuchungskosten.