5.4 Der Vollständigkeit halber wird überdies festgehalten, dass die seitens der Staatsanwaltschaft ausgesonderten Beweismittel (Passagen aus der Überwachung des Arbeitscomputers der Beschuldigten) als gesonderter Ordner bei den Gerichtsakten verbleiben. F. Kosten- und Entschädigungsfolgen 1. Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung