92 SchKG). Aufgrund der hohen Ersatzforderung, die durch die übrigen beschlagnahmten Vermögenswerte nicht vollständig sichergestellt werden kann, ist die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme des Grundstücks auch in dieser Hinsicht verhältnismässig. Die Ersatzforderung wird auf dem Betreibungsweg durchzusetzen sein, falls die Beschuldigte diese nicht bezahlt. Die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme dient nur der vorläufigen Sicherstellung, ähnlich des betreibungsrechtlichen Arrestes. Eine Unvereinbarkeit mit der Eigentumsgarantie von G.________ besteht darin ebenfalls entgegen der Auffassung der Verteidigung (SG GD 9/2/5 Ziff.