5.2 Vom Guthaben auf dem Konto 0273-107677.XXX bei der M.________Bank werden – wie oben ausgeführt – CHF 355'842.54 eingezogen. Mit dem Restbetrag werden nach Rechtskraft des Urteils die der Beschuldigten auferlegten Verfahrenskosten verrechnet. Der übrige Saldo bleibt zwecks Sicherung der Ersatzforderung beschlagnahmt. Auch die Beschlagnahme der übrigen Vermögenswerte (inkl. des Grundstücks) ist zwecks Sicherung der Ersatzforderung aufrechtzuerhalten.