zulässig, wenn den Betroffenen das rechtliche Gehör gewährt wurde (Urteil des Bundesgerichts 1B_163/2013 vom 4. November 2013 E. 4.8). Am 12. März 2021 wurden die Parteien und G.________ von der Vorinstanz informiert, dass sie für den Fall, dass auf eine – von Amtes wegen zu prüfende – Ersatzforderung erkannt werden sollte, die Prüfung vorbehalte, ob die beschlagnahmten Vermögenswerte auch zu deren Deckung verwendet werden können (SG GD 2/11). Die beschlagnahmten Vermögenswerte können damit zur Sicherung der Ersatzforderung verwendet werden.