Für die Umrechnung ist daher auf den Wechselkurs am Tag der Zahlung abzustellen. Die entsprechende Zahlung von USD 40'050.00 erfolgte am 9. April 2015. Der Tagesschlusskurs lag an diesem Tag bei 0.9771 (; besucht am 20. Juni 2022). Die Zahlung betrug somit umgerechnet CHF 39'132.85. Eine weitere direkte Zusprechung deliktischer Gelder an die Privatklägerinnen kann mangels entsprechenden Antrags im Berufungsverfahren nicht erfolgen.