mit dem Zahlungsgrund "Schenkung" auf das auf G.________ lautende Sparkonto 3551-8.4878XX.X bei der O.________Bank, vom welchem am 3. März 2015 die vorerwähnten CHF 350'000.00 auf das Finanzierungskonto 3500-4.5397XX.X überwiesen wurden (D 23/2/2/1/46, /59). Da der sog. Paper Trail zwischen diesen Geldflüssen nicht erstellt ist, ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz auch nicht erwiesen, dass es sich bei diesen, in die Finanzierung der Eigentumswohnung geflossenen Geldern um unechte Surrogate der zuvor an AZ.________ transferierten CHF 150'000.00 gehandelt hat.