3.8.3 Es ist zu prüfen, ob die CHF 370'000.00, welche vom Konto 1100-5420.XXX bei der O.________Bank stammen, deliktischer Herkunft sind. Der Saldo auf dem Konto 1100- 5420.XXX betrug vor der fraglichen Überweisung CHF 374'092.35 und setzte sich wie folgt zusammen (D 23/2/1/2/3): CHF 100'000.00 ab dem Konto 77-116.112-XX der Beschuldigten bei der P.________Bank, CHF 265'000.00 ab dem Konto 77-135.037-XX der Beschuldigten bei der P.________Bank und CHF 9'092.35 Lohnzahlung der B.a.________AG (D 23/2/1/2/3, 23/1/2/125, 23/1/3/11).