3.8.1 Das am 26. August 2015 mit einer Grundbuchsperre belegte Grundstück in der Gemeinde S.________ ist auf die Beschuldigte und G.________ als Gesamteigentümer infolge einfacher Gesellschaft eingetragen. Eingetragen ist per 5. März 2020 überdies ein Schuldbrief der O.________Bank über CHF 950'000.00 (D 5/3/1/15-20). Per 25. Februar 2020 hat sich das entsprechende Hypothekardarlehen auf CHF 900'000.00 belaufen (D 8/3/2/58). In der Zwischenzeit wurde das Hypothekardarlehen um CHF 30'000.00 amortisiert (OG GD 6/1/3).