3.6.4 Die auf das Konto 77-135.039-XX bei der P.________Bank eingegangen Zahlungen stammen einerseits von der AV.________Ltd., AW.________Ltd., der AX.________Ltd. und der AY.________GmbH + Co. KG, welche allesamt nicht Gegenstand der Anklage sind. Andererseits erfolgten auch Zahlungen von der X.________Ltd. Diese Zahlungen sind zwar Gegenstand der Anklage, es ergeht jedoch ein Freispruch. Somit ist mit der Vorinstanz keine deliktische Herkunft der Gelder gegeben. 3.6.5 Zusammengefasst setzt sich das beschlagnahmte Vermögen auf dem Konto 0273- 107677.XXX von CHF 742'033.84 wie folgt zusammen: