ein (D 23/3/3/1-3). Folglich handelte es sich beim Guthaben auf dem Konto 273-107677.MK1 und daher auch auf dem Konto 0273-107677.XXX um deliktisches Vermögen. Da keine weiteren Gutschriften auf dem Konto 0273-107677.XXX eingingen, ist der beschlagnahmte Saldo von CHF 12'684.72 deliktischer Herkunft.