3.6.1 Wie bereits dargelegt, hat die Staatsanwaltschaft die USD-Guthaben bei der M.________Bank und der P.________Bank per 13. März 2020 auf das CHF-Konto 0273- Seite 106/123 107677.XXX bei der M.________Bank transferieren lassen. Der entsprechende Saldo von CHF 742'033.84 setzt sich aus folgenden beschlagnahmten Bankguthaben zusammen: