Das auf die Beschuldigte lautende Sparkonto 77-135.037-XX bei der P.________Bank hatte im Zeitpunkt der Sperre – wie die Vorinstanz korrekt festgehalten hat – einen Saldo von CHF 0.00 (D 5/1/1/5). Bei den am 22. April 2020 beschlagnahmten CHF 25.95 handelt es sich um den Saldo der Abschlussbuchungen (D 8/3/1/7). 3.4 Guthaben auf dem Konto 1100-5420.XXX bei der O.________Bank