3.2.3 Die weiteren Gutschriften stammen – mit Ausnahme von zweien – ab dem Konto 77-135.039-XX bei der P.________Bank (D 23/1/4/31, /33, /35). Das Vermögen auf diesem Konto ist nicht deliktischer Herkunft (vgl. E. E.3.6.4). Die zwei Gutschriften vom 9. April 2015 (CHF 5'000.00) und vom 13. Mai 2015 (CHF 885.10) erfolgten ab dem Konto 77-135-037-XX bei der P.________Bank (D 23/1/3/11). Das Guthaben auf diesem Konto stammt aus Überweisungen vom Konto 77-116.112-XX, welches selbst mit den Lohnzahlungen gespiesen wurde.