Bezüglich des Fingerrings der Marke Bulgari, der acht Münzen "Glatt Sfr. 25" und des Bargelds ist keine deliktische Herkunft erstellt. Es wird auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (OG GD 1 E. H.III.5.1-5.3). 3.2 Guthaben auf dem Konto 77-116.112-XX bei der P.________Bank