2.3.5 Nach dem Gesagten sind die Zivilklagen der B.a.________AG und der B.b.________Ltd.. mangels hinreichender Begründung auf den Zivilweg zu verweisen. Die Frage der Verjährung kann deshalb offenbleiben. E. Entscheid über die beschlagnahmten Gegenstände und Vermögenswerte 1. Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung