2.3.2 Die Privatklägerinnen verlangen jeweils Schadenersatz im Umfang sämtlicher Zahlungen, welche die Beschuldigte von den chinesischen Gesellschaften erhalten hat, sowie für den Währungsverlust, inkl. Zins zu 5 % bis zur vorinstanzlichen Hauptverhandlung (vgl. OG GD 9/5 S. 16). Zum Schaden führte der Rechtsvertreter der Privatklägerinnen an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung aus, durch den Bezug der Kommissionen habe die Beschuldigte unrechtmässig den Ertrag der B.a.________AG verkürzt (SG GD 9/2/2 Ziff. 47; die B.b.________Ltd. wurde dabei nicht erwähnt [zumindest nicht ausdrücklich]).