Zur B.b.________Ltd.. ergänzte er, dass es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft der B.a.________AG handle und diese von der Schweiz aus verwaltet werde. Der Gewinn, welcher der B.b.________Ltd.. unrechtmässig vorenthalten worden sei, bilde somit Bestandteil des Vermögens der B.a.________AG, weshalb für die Bestimmung des Vermögensschadens ebenfalls die Umrechnung von USD in CHF erfolgt sei (OG GD 9/5/3 Ziff. 56-59). 2.3 2.3.1 Die von der B.a.________AG geltend gemachte Schadenersatzforderung setzt sich wie folgt zusammen: