2.2 Die Privatklägerinnen haben ihre Schadenersatzforderungen in CHF eingeklagt. Die Verteidigung brachte im Berufungsverfahren vor, die Forderungen hätten in USD bzw. SGD (Singapur Dollar) geltend gemacht werden müssen (OG GD 9/5/4 Ziff. 203, 210). Die Vorinstanz wies die Zivilklagen denn auch mit der Begründung ab, dass diese in USD hätten geltend gemacht werden müssen (OG GD 1 E. F.II.4-5). Der Rechtsvertreter der Privatklägerinnen führte an der Berufungsverhandlung hingegen aus, Art. 84 Abs. 2 OR sei nicht anwendbar. Den Privatklägerinnen habe es freigestanden, ihren Schadenersatzanspruch in CHF geltend zu machen.