2.1.5 Die Privatklägerinnen bestätigten an der Berufungsverhandlung ihre Anträge zu den Zivilforderungen (OG GD 9/5/3 S. 1). Auch die Verteidigung hielt an ihrem Antrag auf Abweisung, eventualiter auf Verweisung auf den Zivilweg, fest (OG GD 9/5/4 S. 1).