2.1.1 Die B.a.________AG hat sich in ihrem Strafantrag vom 19. Juni 2015 ausdrücklich als Privatklägerin im Zivil- und Strafpunkt konstituiert (HD 2/1/15 Ziff. 61) und die Zivilforderung vorläufig auf mindestens USD 1 Mio. beziffert. Im Verfahren 2A 2015 109 erfolgte am 9. Juli 2015 die Unterzeichnung des Formulars "Beteilung der Geschädigten am Strafverfahren", wobei die Unterschrift offensichtlich von der dazumal nicht vertretungsberechtigten AO.________ stammte (D 4/1/55, /68). Am 28. Oktober 2016 wurde erneut ein solches Formular unterzeichnet, diesmal durch den einzelunterschriftsberechtigten Verwaltungsrat AR.________ (D 22/1/26-27).