Am 26. Oktober 2021 gingen die Berufungserklärungen beim Gericht ein. Die erste Präsidialverfügung erging am 4. November 2021. Am 24. November 2021 erhob die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung. Nachdem die Verteidigung nach zweimaliger Fristerstreckung die Beweisanträge gestellt hatte und sich die anderen Parteien dazu äussern konnte, wurde mit Verfügung vom 23. Februar 2022 über die Beweisanträge der Verteidigung entschieden und die Parteien gleichzeitig zur Berufungsverhandlung vorgeladen. Am 4. Mai 2022 fand die Berufungsverhandlung statt.