2.6 Für sämtliche Einzeltaten kommt eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe in Frage. Diese Einzeltaten stehen in engem sachlichem und situativem Zusammenhang, da sie immer nach dem gleichen Muster und – im Rahmen des gleichen Arbeitsverhältnisses – zum Nachteil der gleichen zwei Geschädigten abliefen. Die Beschuldigte zeigte über eine lange Zeit, wobei die Mehrheit der Delikte innert weniger Monate erfolgte, eine erhebliche kriminelle Energie mit vielen Einzeltaten und einem Gesamtdeliktsbetrag von USD 918'472.32. Wie bei der Tatschwere ausgeführt, traf sie konkrete Vorkehrungen, um ihr Verhalten vor ihren Vorgesetzten zu verheimlichen.