Zug und Zürich ist zu entnehmen, dass der Beschuldigten am 14. November 2008 – offensichtlich zwecks Tätigkeit bei der B.c.________AG – erstmalig eine Jahresaufenthaltsbewilligung erteilt wurde und sie im Jahr 2014 ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt hat (D 1/1/15/27-55; 1/1/16/49). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung hat die Beschuldigte bekundet, das Schweizer Bürgerrecht noch nicht erhalten zu haben; alles sei "eingefroren", was wohl bis zum Abschluss des Verfahrens so bleibe.