2.2.2 Bei der objektiven Tatschwere ist als wichtiges Kriterium der Deliktsbetrag von USD 100'000.00 zu berücksichtigen, was das Verschulden nicht mehr leicht erscheinen lässt. Weiter wirkt sich auf die objektive Tatschwere – wie es bereits die Vorinstanz zutreffend erwogen hat – leicht erhöhend aus, dass die Beschuldigte nicht nur ihre Pflichten verletzte, sondern auch das ihr entgegengebrachte Vertrauen krass missbrauchte.