bzw. Z.________Ltd. vom 17. Februar 2015 sowie sämtlichen Zahlungen der X.________Ltd. hat hingegen ein Freispruch von Hauptvorwurf des gewerbsmässigen Betruges gemäss Art. 146 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 StGB sowie vom Eventualvorwurf der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB zu erfolgen. Da die Staatsanwaltschaft keinen Schuldspruch gemäss Art. 4a Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 23 Abs. 1 aUWG beantragt hat, bedarf es diesbezüglich auch keines formellen (Teil- )Freispruchs bzw. keiner formellen Einstellung. Seite 85/123 C. Sanktion 1. Rechtliche Grundlagen und Rechtsprechung