Es fragt sich deshalb, ob dieser Strafantrag daher gültig gestellt wurde. Weiter ist auch umstritten, ob die Antragsfrist gewahrt wurde. Der interne Untersuchungsbericht datiert vom 20. Mai 2015 (D 20/1/13). Die internen Ermittlungen liefen gemäss diesem Bericht vom 22. Januar 2015 bis 18. Mai 2015. Wann genau die B.a.________AG vom Sachverhalt betreffend den Rahmenvertrag B.a. AG - V. Ltd./2015 Kenntnis erlangt hat, geht aus dem Bericht nicht hervor. Ob der Strafantrag rechtzeitig erfolgte und gültig ist, kann jedoch offenbleiben, wie noch zu zeigen sein wird.