auch die Nachträge zur Strafanzeige eingereicht (OG GD 9/5/3 Ziff. 39-41). Seite 81/123 Die Zahlungen im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag B.a. AG - V. Ltd./2015 brachte die B.a.________AG in der Eingabe vom 19. Juni 2015 zur Anzeige. Allerdings hatte die B.a.________AG den angezeigten Sachverhalt aufgrund unverwertbarer Beweise erfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte daher diesen Teil der Eingabe sowie die dazu gehörenden Beilagen ausgesondert, was sie dem damaligen Rechtsvertreter der B.a.________AG am 7. Juli 2015 mitgeteilt hatte (HD 2/1/23). Es fragt sich deshalb, ob dieser Strafantrag daher gültig gestellt wurde.