Folglich ist die Beschuldigte der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB schuldig zu sprechen. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf USD 918'472.32. VI. Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1. Vorbemerkungen