2.6 Damit ist die Beschuldigte betreffend die Zahlungen der V.________Ltd. (mit Ausnahme der USD 35'000.00 vom 4. Januar 2012 und der USD 18'335.00 vom 26. August 2013), der Y.________Ltd. sowie der W.________Ltd. bzw. der Z.________Ltd. (mit Ausnahme der USD 19'500.00 vom 17. Februar 2015) der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig zu sprechen. Sofern sie hinsichtlich der Zahlungen der X.________Ltd. und der vorerwähnten einzelnen Zahlungen der V.________Ltd. und der W.________Ltd.