Ihr Verhalten zeigt damit auch, dass sie gegen ihre Pflichten handeln wollte. Indem sie die "commissions" privat einkassierte, obwohl ihr das nicht erlaubt war, wusste sie um die daraus folgende Schädigung des Vermögens der Privatklägerinnen und wollte diese auch, da sie die Vergütungen für sich verwenden wollte. Dass sie dies auch gemacht hat, zeigt die Tatsache, dass nicht mehr sämtliche erhaltenen Vergütungen vorhanden sind, sondern verbraucht wurden (vgl. E. E). Damit ist auch die Bereicherungsabsicht gegeben. Ihr ging es einzig um ihren finanziellen Vorteil.