Die Annahme dieser Gelder führte bei der Beschuldigten sodann zu einem Interessenkonflikt. Konkrete Auswirkungen dieses Interessenkonfliktes durch Pflichtverletzungen sind zwar nicht rechtsgenüglich erstellt, jedoch ist die immanente Gefahr eines Interessenkonfliktes und von Pflichtverletzungen zweifellos gegeben, wie beispielsweise die Nachrichten der Beschuldigten zeigen, in denen sie Rabatte gewährte und im Gegenzug eine höhere "commission" forderte. Die "commissions" waren somit geeignet, die Treuepflicht der Beschuldigten zu beeinflussen.