Schliesslich trifft auch den Geschäftsführer bei der Geschäftsanmassung eine Auskunftspflicht (Rechenschaftspflicht). Auch da liegt ein fremdes Geschäft vor und die Auskunftspflicht soll dem Geschäftsherrn u.a. ermöglichen, seinen Herausgabeanspruch geltend zu machen.