158 StGB zu qualifizieren ist, verwaltet ebenfalls Vermögen. Einziger Unterschied zwischen dem Beauftragten und dem Arbeitnehmer ist, dass Letzterer in der Arbeitsorganisation eingebunden und gegenüber seinem Arbeitgeber weisungsgebunden ist. Diese Umstände haben jedoch keinen Einfluss auf die vorliegende Frage, weshalb sie unbeachtlich sind. Auch die Rechenschaftspflicht des Arbeitnehmers dient dazu, dem Arbeitgeber zu ermöglichen, seine sich daraus ergebenden Rechte geltend zu machen. Schliesslich trifft auch den Geschäftsführer bei der Geschäftsanmassung eine Auskunftspflicht (Rechenschaftspflicht).