Ein solcher Interessenkonflikt sollte bestehen, wenn die Privatinteressen des Arbeitnehmers in irgendeiner Weise mit den Interessen des Unternehmens kollidieren würden bzw. den Anschein hätten, damit zu kollidieren. Beispielhaft aufgezählt wurden u.a. unangemessene persönliche Vorteile oder Vergünstigungen, welche der Arbeitnehmer aufgrund seiner Position im Unternehmen nicht empfangen solle. Jegliche Interessenkonflikte waren offenzulegen. Wie es überdies hiess, sei der Arbeitnehmer zur Förderung der Interessen des Unternehmens verpflichtet und dürfe Seite 72/123