2.2.1 Die Beschuldigte hatte gemäss Ziff. 4 des – dem Schweizerischen Recht unterliegenden (Ziff. 33) – Employment Agreements vom 1. September 2010 als Arbeitnehmerin alle Pflichten, welche die Position des Sales Managers üblicherweise mit sich bringen und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags, den Statuten der B.________ Group, dem anwendbaren Recht und den Anweisungen und Richtlinien (wie bspw. dem Organisationsreglement und den Richtlinien des Arbeitgebers). Nach Ziff.